Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Lotteriespiel grundsätzlich für
Minderjährige nicht erlaubt ist.
Auch eine Spielteilnahme mittels Kundenkarte der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH oder Vollmacht
der Eltern oder Erziehungsberechtigten ist nicht möglich. Ebenso wenig ist der Verkauf von
Rubbellosen an oder die Abholung von Gewinnen durch Minderjährige erlaubt.
Die Regelungen und Vereinbarungen zum Lotteriespiel in Deutschland sind insbesondere auch dem
Jugendschutz verpflichtet. Aus diesem Grund bestimmen Gesetze, dass das komplette Spielangebot der
Lotteriegesellschaften (LOTTO, KENO, ODDSET, Toto, GlücksSpirale, Sofortlotterie etc.) nicht
von Minderjährigen gespielt werden darf.
Zum Schutz unserer Jugend bitten wir Sie hierfür um Verständnis.